Corona-Schutzregeln beim Blumensaat-Lauf 2021

Geschrieben von: Dr. Roland Döhrn

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Hinweise and die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Blumensaatlauf 2021

Wir freuen uns sehr, nach einem Jahr Zwangspause Sie wieder beim Blumensaatlauf begrüßen zu können, wenn auch mit noch kleinen Einschränkungen. Nachfolgend einige Informationen zu den Corona-Schutzregeln bei unserer Veranstaltung.

Bei unserer Veranstaltung gilt die 3G-Regel, d.h. Sie dürfen nur teilnehmen, wenn Sie geimpft oder genesen sind oder einen gültigen Test vorlegen können. Bitte beachten Sie, dass nach einer neuen Verordnung des Landes NRW Tests nur noch 24 Stunden gültig sind. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer muss die Startunterlagen individuell abholen und dabei seinen 3G-Nachweis erbringen. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Der obligatorische 3G-Nachweis ermöglicht es, dass Sie sich im Freien ohne Maske bewegen können und keinen Mindestabstand einhalten müssen. Selbstverständlich steht es jedem frei, dennoch eine Maske zu tragen, besonders im Startbereich.

Innerhalb der Sporthalle gilt Maskenpflicht, lediglich zum Duschen darf die Maske abgenommen werden. Um die Gefahr einer Ansteckung gering zu halten, bitten wir Sie, die Sporthalle ohne Begleitung und nur zum Abholen einer Startnummer, zur Abgabe bzw. für die Abholung von Gepäck oder zum Umkleiden bzw. Duschen zu betreten. Ein Aufenthalt in der Sporthalle, der nicht einem dieser Zwecke dient, ist nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Essen unsere Veranstaltung auf Grundlage der am 9. November 2021 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW genehmigt hat. Das Land kann die Coronaschutzverordnung jederzeit ändern, und wir müssen etwaige Änderungen (z.B. einen Übergang zur 2G-Regel) dann nachvollziehen, wollen wir die Austragung des Blumensaatlaufs nicht gefährden. Achten Sie daher auf die Berichterstattung in den Medien über etwaige Änderungen der Coronaschutzverordnung.